„Der Zugriff auf diese Seite ist in Ihrem Land untersagt.“ Solche oder ähnliche Anzeigen im Browserfenster treiben manchem Nutzer die Schweißperlen auf die Stirn: War der Besuch der soeben aufgerufenen Seite verboten und ist nun ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu befürchten?
Hier erfahren Sie, welche Websites Sie besuchen dürfen und um welche Webauftritte Sie besser einen Bogen machen sollten.
Dubiose Internetauftritte – das Problem liegt meist nicht beim Nutzer
Im Internet gibt es viele zweifelhafte Webseiten. Oft glauben User fälschlicherweise, dass eine angebotene Dienstleistung illegal ist und sie sich strafbar machen, wenn sie den Webauftritt ansurfen oder ein Angebot nutzen.
Häufig liegen diese Irrtümer in der Unkenntnis über die Rechtslage begründet. So unterliegt etwa das Glücksspiel in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, in der digitalen Welt sind virtuelle Spielotheken aber allgegenwärtig.
Fragen wie „Online Casinos: Wie legal sind sie?“ gehören deshalb zum Alltag in Diskussionsforen, die Rechtsfragen rund um das Internet behandeln.
Die gute Nachricht: Der bloße Besuch der meisten Webseiten ist nicht verboten.
Ist der Zugriff auf einen Webauftritt untersagt, handelt es sich im Normalfall um sogenannte Netzsperren. Diese werden von Regierungen und Unternehmen sowie selten von privaten Personen und Institutionen durchgesetzt. Netzsperren zielen darauf ab, die Verbreitung illegaler Inhalte zu unterbinden und/oder die Sicherheit der Nutzer vor Malware oder hetzerischen Inhalten zu erhöhen. In manchen Ländern werden Webseiten gesperrt, wenn die Angebote nur für bestimmte Alters- oder Zielgruppen verfügbar sein sollten. Implementiert der Anbieter keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen, ist eine Netzsperre die Ultima Ratio.
Dabei handelt es sich jedoch ausnahmslos um Maßnahmen, die Unternehmen – etwa die Internetprovider – oder staatliche Institutionen gegen die Betreiber der jeweiligen Webseiten richten. Private Nutzer, die die Seiten trotzdem ansurfen, machen sich nicht strafbar. Dies gilt auch dann, wenn sie die Netzsperre, die üblicherweise an bestimmte Regionen oder Länder gebunden sind, mittels eines VPNs oder ähnlicher Anonymisierungsmaßnahmen umgehen.
Welche Webseiten darf ich nicht besuchen? Die strafrechtlichen Regelungen
Im deutschen Strafrecht gilt ein Grundsatz:
Sie machen sich erst strafbar, wenn Sie eine rechtswidrige Tat mit Vorsatz begehen. Nur in wenigen Fällen ist fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt. Dies gilt sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt. Eine rechtswidrige Handlung liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie einen Webauftritt besuchen, auf dem Falschgeld verkauft wird und Sie gefälschte Banknoten erwerben. In diesem Fall wäre auch der Versuch strafbar. Wenn Sie jedoch nur die Webseite ansurfen, um sich umzuschauen, liegt keine Strafbarkeit vor. Gleiches gilt für etwaige zivilrechtliche Forderungen im Fall von Webauftritten, auf denen der Betreiber Urheberrechtsverletzungen begeht.
Ein heikles Thema sind solche Webauftritte, die kinderpornografische Inhalte anbieten. Der Gesetzgeber hat den Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie aus guten Gründen zum Verbrechenstatbestand erhoben. Maßgeblich ist § 184b des Strafgesetzbuches. Das bedeutet: Wer derartiges Bild- oder Videomaterial bezieht oder verbreitet, muss in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die das Gericht allerdings im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Bewährung aussetzen kann.
Absatz 3 des § 184b StGB sieht eine Strafbarkeit bereits dann vor, wenn ein Internetnutzer versucht, sich die entsprechenden Inhalte zu beschaffen.
Das bedeutet konkret: Wer eine Webseite aufruft, von der er weiß, dass dort kinderpornografisches Material abrufbar ist, macht sich strafbar.
Zu bedenken ist, dass eine Strafbarkeit schon dann gegeben ist, wenn sich entsprechendes Bild- und Videomaterial im Cache des Browsers befindet.
Wer versehentlich eine Webseite aufruft, die Inhalte zum Abruf bereithält, die nach der Vorschrift des § 184b StGB verboten sind, sollte unbedingt seinen Browsercache löschen. Idealerweise bereinigt der Anwender anschließend den freien Speicherplatz seines Datenträgers mithilfe spezieller Software.
Gute Nachricht: Die meisten Webseiten dürfen Sie besuchen
Auch wenn Sie Webseiten aufrufen, die hierzulande gesperrt sind, drohen Ihnen üblicherweise weder zivil- noch strafrechtliche Konsequenzen. Achten Sie zu Ihrem eigenen Schutz bei unbekannten Angeboten wie einem neuen Online-Casino darauf, ob dieses die gültigen Lizenzen vorweisen kann. Suchen Sie im Zweifelsfall nach Erfahrungsberichten anderer Nutzer.