Seit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten im Homeoffice für viele Arbeitnehmer etabliert. Doch während die Vorteile wie Flexibilität und Zeitersparnis offensichtlich sind, stellt sich spätestens bei der Steuererklärung die Frage: Welche Kosten kann ich eigentlich geltend machen und wie funktioniert das richtig?
Damit Sie keine Chance auf Steuervorteile verpassen, finden Sie hier die wichtigsten Tipps und Fallstricke rund um das Homeoffice.
1. Homeoffice-Pauschale: Einfach und unkompliziert
Seit 2020 gibt es die Homeoffice-Pauschale, die besonders praktisch für alle ist, die kein separates Arbeitszimmer nachweisen können.
- Sie beträgt 6 Euro pro Tag, maximal jedoch 1.260 Euro pro Jahr (Stand 2023).
- Sie gilt für bis zu 210 Homeoffice-Tage.
- Die Pauschale ist Teil der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Wer darüber hinaus Kosten geltend macht, profitiert besonders.
Tipp: Selbst wenn Sie nur gelegentlich im Homeoffice arbeiten, sollten Sie die Pauschale in der Steuererklärung eintragen.
2. Das „echte“ häusliche Arbeitszimmer: Strenge Regeln, hohe Vorteile
Wer ein abgeschlossenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, kann unter Umständen mehr absetzen als nur die Pauschale.
- Voraussetzung: Der Raum wird fast ausschließlich für die Arbeit genutzt. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht nicht.
- Kosten, die anteilig absetzbar sind:
- Miete bzw. Abschreibung bei Eigentum
- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Renovierungen, Tapeten, Bodenbeläge
- Möbel wie Schreibtisch, Stuhl oder Regale
Beispiel: Beträgt das Arbeitszimmer 15 % der Wohnfläche, können Sie auch 15 % der Mietkosten steuerlich geltend machen.
3. Arbeitsmittel gesondert absetzen
Auch ohne separates Arbeitszimmer lassen sich Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dazu zählen:
- Laptop, Bildschirm, Drucker
- Bürostuhl, Schreibtisch, Beleuchtung
- Software oder Fachliteratur
Wichtig:
- Bis 952 Euro brutto gelten Anschaffungen als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können sofort abgeschrieben werden.
- Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.
4. Fahrtkosten und Hybridmodelle nicht vergessen
Viele Arbeitnehmer wechseln zwischen Büro und Homeoffice. Hier gilt:
- Homeoffice-Tage → Pauschale ansetzen.
- Bürotage → Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer einfache Strecke) eintragen.
Tipp: Achten Sie auf eine klare Trennung und dokumentieren Sie Ihre Arbeitstage, um bei Rückfragen vom Finanzamt vorbereitet zu sein.
5. Internet- und Telefonkosten anteilig ansetzen
Wer private Anschlüsse beruflich nutzt, kann 20 % der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, pauschal geltend machen.
Alternativ kann man die tatsächlichen beruflichen Nutzungskosten anteilig berechnen – das lohnt sich besonders bei hoher Nutzung.
6. Doppelte Haushaltsführung oder Zweitbüro
Falls Sie regelmäßig zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort pendeln müssen und teilweise im Homeoffice arbeiten, können unter Umständen auch doppelte Haushaltsführungskosten absetzbar sein. Das betrifft etwa eine kleine Zweitwohnung am Arbeitsort.
7. Typische Fehler vermeiden
- Gemischte Nutzung: Ein Arbeitszimmer, das gleichzeitig als Gästezimmer dient, wird meist nicht anerkannt.
- Unklare Belege: Sammeln Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig.
- Pauschale doppelt ansetzen: Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer können nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum angesetzt werden.
Fazit: Steuern sparen mit Köpfchen
Das Homeoffice bietet nicht nur Flexibilität im Alltag, sondern auch steuerliche Chancen. Ob mit der unkomplizierten Pauschale, durch ein anerkanntes Arbeitszimmer oder durch den Abzug einzelner Arbeitsmittel – wer seine Möglichkeiten kennt und korrekt anwendet, kann mehrere hundert bis tausend Euro im Jahr sparen.
Mein Tipp: Führen Sie während des Jahres eine kleine Übersicht über Ihre Arbeitstage, Anschaffungen und laufenden Kosten. So haben Sie am Jahresende alle Daten parat und verschenken kein Geld.